Verfassungsbeschwerde eingereicht
Heute ist die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Dresdner Bahn eingelegt worden. Das Bundesverfassungsgericht wird zu klären haben, ob durch die zu erwartenden Lärmbelastungen das Grundrecht der betroffenen Anwohner auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Die entsprechenden Argumente der Kläger sind auf 66 Seiten und diversen Anlagen dem BVfG unterbreitet worden. Wir erhoffen uns eine Abänderung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und die Verhinderung der menschenfeindlichen Planung der Deutschen Bahn AG.