BVerfG nimmt unsere Beschwerde nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2019 entschieden unsere Beschwerde nicht anzunehmen. Die Entscheidung ist für uns sehr enttäuschend, wenn sie auch nicht völlig unerwartet kommt, denn wir wussten, dass es beim Bundesverfassungsericht schwierig wird. Enttäuschend ist die formelhafte Begründung, die der Sorgfalt unserer Begründung der Beschwerde nicht gerecht wird. Offensichtlich wollte das Gericht sich … „BVerfG nimmt unsere Beschwerde nicht zur Entscheidung an“ weiterlesen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2019 entschieden unsere Beschwerde nicht anzunehmen.

Die Entscheidung ist für uns sehr enttäuschend, wenn sie auch nicht völlig unerwartet kommt, denn wir wussten, dass es beim Bundesverfassungsericht schwierig wird. Enttäuschend ist die formelhafte Begründung, die der Sorgfalt unserer Begründung der Beschwerde nicht gerecht wird. Offensichtlich wollte das Gericht sich erneut nicht mit Lärmbeschwerden befassen, wie es sich ja schon beim Fluglärm geweigert hat, inhaltlich auf die Beschwerden einzugehen. Letztlich zählt aber eh nur das Ergebnis. Wir müssen damit leben und können nunmehr nur noch versuchen, im kleineren Bereich einen Teil der Folgen gerade während der Bauphase abzumildern.

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